Branchenvergleich

Sie sehen sich Informationen zu den folgenden Branchen an:

  • Tabak Die Tabakindustrie besteht aus Unternehmen, die Tabakprodukte wie Zigaretten, Zigarren und rauchfreien Tabak herstellen. Viele große Tabakunternehmen operieren weltweit. Unternehmen können Exklusivrechte für den Verkauf bestimmter Zigarettenmarken auf verschiedenen Märkten kaufen oder verkaufen. Der meiste Tabak wird von unabhängigen Tabakbauern angebaut, die ihre Ernte an Tabakhändler oder an Vertragshersteller verkaufen.
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  • Kohleförderung In der Branche der Kohleförderung sind Unternehmen tätig, die Kohle fördern, sowie Hersteller von Kohleprodukten. Zum Bergbau gehören Abbautätigkeiten unter Tage und über Tage, sowie auch die Gewinnung von thermischer und metallurgischer Kohle.
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Relevante Themen für beide Branchen (10 von 26)

Warum sind einige Themen ausgegraut? Die SASB-Standards unterscheiden sich je nach Branche und hängen von den verschiedenen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen innerhalb einer Branche ab. Die ausgegrauten Themen wurden während der Ausarbeitung der Standards nicht als Themen identifiziert, die aller Voraussicht nach den Unternehmenswert beeinflussen. Daher wurden sie beim Standard nicht berücksichtigt. Im Laufe der Zeit erhält das SASB Standards Board Marktfeedback, woraufhin der Standard um Themen ergänzt wird oder Themen gestrichen werden. Jedes Unternehmen entscheidet selbst darüber, ob ein Nachhaltigkeitsthema seine Fähigkeit beeinflusst, zum Unternehmenswert beizutragen. Der Standard ist für das typische Unternehmen in einer Branche konzipiert. Es ist jedoch denkbar, dass einzelne Unternehmen je nach ihrem individuellen Geschäftsmodell Angaben zu anderen Nachhaltigkeitsthemen machen.

Offenlegungsthemen

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der allgemeinen Themenkategorie und Offenlegungsthemen? Die allgemeine Themenkategorie ist eine branchenunabhängige Version der Offenlegungsthemen, die in jedem SASB-Standard enthalten sind. Offenlegungsthemen entsprechen den branchenspezifischen Auswirkungen der allgemeinen Themenkategorie. Die branchenspezifischen Offenlegungsthemen bewirken, dass jeder SASB-Standard genau auf die Branche zugeschnitten ist. Die allgemeinen Themenkategorien sorgen für branchenübergreifende Vergleichbarkeit. Beispielsweise ist „Gesundheit und Ernährung“ ein Offenlegungsthema für die Branche „Alkoholfreie Getränke“, das einem branchenspezifischen Messwert für das allgemeine Thema des Kundenwohlergehens entspricht. Das Thema des Kundenwohlergehens hingegen ist in der Branche „Biotechnologie und Pharmazeutika“ in Form des Offenlegungsthemas „Manipulierte Arzneimittel“ vertreten.
  • Tabak Remove
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    • Treibhausgasemissionen Die Kategorie behandelt direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1), die ein Unternehmen durch seine Tätigkeit produziert. Dies umfasst Treibhausgasemissionen aus stationären (z. B. Fabriken, Kraftwerke) und mobilen Quellen (z. B. Lkws, Lieferfahrzeuge, Flugzeuge), entweder aus der Verbrennung von Kraftstoffen oder die direkte Freisetzung nicht verbrannter Stoffe während bestimmter Tätigkeiten, wie Abbau natürlicher Ressourcen, Stromerzeugung, Landnutzung oder biogene Prozesse. Die Kategorie umfasst zudem das Management von regulatorischen Risiken, Einhaltung von Umweltvorschriften und Reputationsrisiken und Chancen, wenn diese sich auf Treibhausgasemissionen beziehen. In dieser Kategorie werden die im Kyoto-Protokoll behandelten sieben Treibhausgase erfasst: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).
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    • Wasser- und Abwassermanagement Die Kategorie behandelt die Wassernutzung, den Wasserverbrauch, die Abwassererzeugung und andere Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Wasserressourcen, die von regionalen Unterschieden bezüglich der Verfügbarkeit und Qualität der und des Wettbewerbs um Wasserressourcen beeinflusst werden können. Insbesondere behandelt sie Managementstrategien, die sich unter anderem auf die Wassereffizienz, -intensität und -wiederverwendung beziehen. Letztlich behandelt die Kategorie auch das Management der Abwasseraufbereitung und -entsorgung, einschließlich der Grundwasserverschmutzung.
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    • Abfall- und Gefahrstoffmanagement Die Kategorie behandelt Umweltprobleme im Zusammenhang mit von Unternehmen produzierten gefährlichen und ungefährlichen Abfällen. Sie behandelt das Management von Feststoffabfällen im Bereich der Fertigung, Landwirtschaft und anderen industriellen Prozessen eines Unternehmens. Sie umfasst die Behandlung, den Umgang, die Speicherung, die Entsorgung und die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die Kategorie umfasst nicht Emissionen in die Luft oder Abwasser und auch keine Abfälle von Produkten am Ende der Gebrauchsdauer, die in einer getrennten Kategorie behandelt werden.
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    • Umweltauswirkungen Die Kategorie behandelt das Management der Auswirkungen eines Unternehmens auf die Ökosysteme und Biodiversität durch Aktivitäten wie die Landnutzung für die Exploration, den Abbau natürlicher Ressourcen und die Bewirtschaftung sowie die Entwicklung, Konstruktion und Standortwahl von Projekten. Die Auswirkungen umfassen unter anderem den Verlust von Biodiversität, die Zerstörung von Lebensräumen und die Abholzung in allen Phasen – Planung, Landerwerb, Genehmigung, Entwicklung, Arbeiten und Altlastensanierung. Die Kategorie umfasst nicht die Auswirkungen des Klimawandels auf Ökosysteme und die Biodiversität.
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    • Menschenrechte und Beziehungen zur Gemeinschaft Die Kategorie behandelt das Management der Beziehung zwischen Unternehmen und den Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, einschließlich des Managements direkter und indirekter Auswirkungen auf grundlegende Menschenrechte und die Behandlung indigener Völker. Insbesondere kann ein solches Management sozioökonomische Auswirkungen auf Gemeinschaften, Engagement in der Gemeinschaft, Umweltgerechtigkeit, Beibehaltung lokaler Arbeitskräfte, Auswirkungen auf lokale Geschäfte, die Betriebslizenz und Bewertungen ökologischer/gesellschaftlicher Auswirkungen umfassen. Die Kategorie umfasst keine Umweltauswirkungen wie etwa Luftverschmutzung oder Abfälle, die in einer getrennten Kategorie behandelt werden, obwohl sie die Gesundheit und Sicherheit der Mitglieder der lokalen Gemeinschaften beeinflussen können.
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    • Wohlbefinden von Kunden Die Kategorie behandelt Bedenken bezüglich des Wohlbefindens von Kunden, unter anderem in den Bereichen Gesundheit und Nährwert von Lebensmitteln und Getränken, Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung und Management von Betäubungsmitteln. Die Kategorie behandelt die Fähigkeit des Unternehmens, den Verbrauchern gefertigte Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die auf gesellschaftliche Erwartungen ausgerichtet sind. Sie umfasst keine Probleme, die in direktem Zusammenhang mit qualitäts- und sicherheitsbezogenen Fehlfunktionen von gefertigten Produkten und Dienstleistungen stehen, sondern Merkmale des Designs und der Auslieferung von Produkten und Dienstleistungen, die sich auf das Wohlergehen der Kunden auswirken können. Der Geltungsbereich der Kategorie erstreckt sich auch auf die Fähigkeit der Unternehmen, gefälschte Produkte zu verhindern.
      • Öffentliche Gesundheit Wie in den letzten Jahrzehnten in zahlreichen Studien nachgewiesen wurde, birgt der Konsum von Tabak hohe Gesundheitsrisiken. Zu den gesundheitlichen Folgen gehören Lungenerkrankungen, Krebs und Herzerkrankungen. Privatpersonen, Regierungen, Unternehmen und andere Gruppen haben bereits gegen Hersteller von Tabakprodukten geklagt. In manchen Fällen haben diese Klagen zu milliardenschweren Vergleichszahlungen geführt. Das zunehmende öffentliche Bewusstsein über das bestehende Gesundheitsrisiko hat den Tabakkonsum in vielen Ländern stark zurückgehen lassen. Die Hersteller von Tabakprodukten führen eine Reihe von „schadenshemmenden“ Produkten ein, z. B. tabakfreie Nikotinprodukte und Heat-not-burn-Produkte. Mit diesen Produkten sollen die Gesundheitsschäden durch Tabak minimiert und neue Märkte erschlossen werden. Zukünftige wissenschaftliche Studien könnten neue Erkenntnisse über die Schädlichkeit dieser Produkte liefern, was erneut Auswirkungen auf die Umsätze und das Wachstumspotential der Branche haben wird.
    • Vertriebsmethoden und Produktkennzeichnung Die Kategorie behandelt soziale Probleme, die sich aus einer fehlerhaften Verwaltung der Transparenz, Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit von Marketingaussagen, der Werbung und der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen ergeben. Sie umfasst unter anderem Werbestandards und -vorschriften, ethische und verantwortungsvolle Marketingpraktiken, irreführende oder trügerische Kennzeichnungen sowie diskriminierende oder unverantwortliche Verkaufs- und Kreditvergabepraktiken umfassen. Dazu gehören trügerische oder aggressive Vertriebsmethoden, bei denen Anreizstrukturen für Mitarbeiter den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen fördern könnten, die nicht dem besten Interesse der Kunden entsprechen.
      • Marketingpraktiken Die Etikettierung und das Marketing von Tabakprodukten sind international stark reguliert. Das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs hat viele Länder zur Einführung neuer, strengerer Vorschriften veranlasst. Mit Werbung, die explizit auf die Gesundheitsrisiken von Tabak hinweist, soll verhindert werden, dass Menschen schon in jungem Alter mit dem Tabakkonsum beginnen. Die Branche hat bereits kostspielige Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich des Marketings und der Werbung für ihre Produkte ausgefochten. Beim Marketing für brennbare und neue nicht brennbare Produkte müssen regulatorische Anforderungen mit der Notwendigkeit, neue Märkte zu erschließen, in Einklang gebracht werden. Ein mangelhafter Umgang mit gesellschaftlichen Faktoren kann zu neuen unvorteilhaften Vorschriften führen und die gesellschaftliche Akzeptanz für die Branche schwächen. Unternehmen, die mit diesen Gegebenheiten wirksam umgehen, können die Wahrscheinlichkeit von ungeplanten Kosten minimieren, ihren Marktanteil steigern und Haftungsrisiken senken.
    • Arbeitspraktiken Die Kategorie behandelt die Fähigkeit des Unternehmens, am Arbeitsplatz allgemein anerkannte Arbeitsstandards aufrechtzuerhalten, einschließlich der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und international anerkannten Normen und Standards. Dazu gehört unter anderem die Sicherstellung grundlegender Menschenrechte in Bezug auf Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Ausbeutung, gerechte Löhne und Überstundenzuschläge sowie andere grundlegende Arbeiterrechte. Sie umfasst auch Richtlinien zu Mindestlohn und die Bereitstellung von Zusatzleistungen, was die Art und Weise, wie Personal gewonnen, gehalten und motiviert wird, beeinflussen kann. Die Kategorie behandelt zudem die Beziehung eines Unternehmens zu gewerkschaftlich organisierter Arbeit und der Vereinigungsfreiheit.
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    • Mitarbeitergesundheit und -sicherheit Die Kategorie behandelt die Fähigkeit eines Unternehmens, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten, an dem es zu keinen Unfällen, Todesfällen oder Krankheiten (weder chronisch noch akut) kommt. Dies gelingt für gewöhnlich durch die Umsetzung von Sicherheitsmanagementplänen, die Entwicklung von Schulungsanforderungen für Mitarbeiter und Auftragnehmer sowie die Durchführung regelmäßiger Prüfungen ihrer eigenen Praktiken sowie die ihrer Unterauftragnehmer. Die Kategorie erfasst zudem, wie Unternehmen durch Technologie, Schulungen, Unternehmenskultur, Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften, Überwachung, Tests und persönliche Schutzausrüstung die physische und geistige Gesundheit ihrer Belegschaft schützen.
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    • Robustheit des Geschäftsmodells Die Kategorie behandelt die Leistungsfähigkeit einer Branche, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Integration von sozialen, ökologischen und politischen Übergängen zu einer langfristigen Geschäftsmodellplanung zu steuern. Dies umfasst die Reaktionsfähigkeit auf den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und durch das Klima eingeschränkten Wirtschaft sowie Wachstum und Erschließung von neuen Märkten für nicht oder unterversorgte sozioökonomische Bevölkerungsgruppen. Die Kategorie beleuchtet Branchen, in denen sich verändernde ökologische und soziale Realitäten Unternehmen herausfordern können, sich grundlegend anzupassen oder die ihre Geschäftsmodelle riskieren können.
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  • Kohleförderung Remove
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    • Treibhausgasemissionen Die Kategorie behandelt direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1), die ein Unternehmen durch seine Tätigkeit produziert. Dies umfasst Treibhausgasemissionen aus stationären (z. B. Fabriken, Kraftwerke) und mobilen Quellen (z. B. Lkws, Lieferfahrzeuge, Flugzeuge), entweder aus der Verbrennung von Kraftstoffen oder die direkte Freisetzung nicht verbrannter Stoffe während bestimmter Tätigkeiten, wie Abbau natürlicher Ressourcen, Stromerzeugung, Landnutzung oder biogene Prozesse. Die Kategorie umfasst zudem das Management von regulatorischen Risiken, Einhaltung von Umweltvorschriften und Reputationsrisiken und Chancen, wenn diese sich auf Treibhausgasemissionen beziehen. In dieser Kategorie werden die im Kyoto-Protokoll behandelten sieben Treibhausgase erfasst: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).
      • Treibhausgasemissionen Kohleförderung verbraucht viel Energie und erzeugen dabei direkte Treibhausgasemissionen, darunter Kohlendioxid aus Brennstoffen und Methan aus Kohleflözen, die während des Bergbaus und der Bergbaufolgeaktivitäten freigesetzt werden. Regulatorische Aktionen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen als Reaktion auf die Risiken, die vom Klimawandel ausgehen, können zu höheren Betriebs- und Investitionsausgaben führen, die von der Höhe ihrer direkten Emissionen abhängen. Mit einer kosteneffizienten Reduzierung von Treibhausgasemissionen können hingegen effiziente Betriebsabläufe erreicht werden. Diese Effizienzsteigerungen können potenzielle finanzielle Auswirkungen mindern, die auf die Erhöhung von Brennstoffkosten aus behördlich geförderten Einschränkung – oder Bepreisung – von Treibhausgasemissionen zurückgehen.
    • Wasser- und Abwassermanagement Die Kategorie behandelt die Wassernutzung, den Wasserverbrauch, die Abwassererzeugung und andere Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Wasserressourcen, die von regionalen Unterschieden bezüglich der Verfügbarkeit und Qualität der und des Wettbewerbs um Wasserressourcen beeinflusst werden können. Insbesondere behandelt sie Managementstrategien, die sich unter anderem auf die Wassereffizienz, -intensität und -wiederverwendung beziehen. Letztlich behandelt die Kategorie auch das Management der Abwasseraufbereitung und -entsorgung, einschließlich der Grundwasserverschmutzung.
      • Wassermanagement Kohleförderung wirkt sich sowohl auf die Qualität als auch auf die Quantität der örtlichen Wasserressourcen aus. In Kohleförderung wird wasserintensive Aktivitäten durchgeführt. Der Wasserverbrauch bei der Kohlenwäsche zur Entfernung von Schwefel, bei der Kühlung von Bohrgeräten und beim Transport von Kohle in Schlammleitungen kann sich auf die Ressourcen auswirken. Der Schweregrad dieser Risiken hängt von der Wasserverfügbarkeit in der Region und dem regulatorischen Umfeld ab. Eine Verringerung des Wasserverbrauchs und der Wasserverschmutzung könnte außerdem zur Erhöhung der Betriebseffizienz sowie zur Senkung der Betriebskosten beitragen. Abwasserbehandlung und -einleitung werden häufig von nationalen oder lokalen Behörden geregelt. Überschreitungen der Grenzwerte für Selen, Sulfat und gelöste Feststoffe könnten zu hohen Strafen, höheren Compliance-Kosten, Verzögerungen bei der Produktion oder höheren Kosten im Zusammenhang mit der Schließung von Bergwerken führen.
    • Abfall- und Gefahrstoffmanagement Die Kategorie behandelt Umweltprobleme im Zusammenhang mit von Unternehmen produzierten gefährlichen und ungefährlichen Abfällen. Sie behandelt das Management von Feststoffabfällen im Bereich der Fertigung, Landwirtschaft und anderen industriellen Prozessen eines Unternehmens. Sie umfasst die Behandlung, den Umgang, die Speicherung, die Entsorgung und die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die Kategorie umfasst nicht Emissionen in die Luft oder Abwasser und auch keine Abfälle von Produkten am Ende der Gebrauchsdauer, die in einer getrennten Kategorie behandelt werden.
      • Abfallwirtschaft Der Umgang mit Festgestein und Tonabfällen, Prozessabfällen und flüssigen Kohleabfällen, die gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Arsen und Kadmium enthalten, stellt Kohleförderung vor betriebliche und rechtliche Herausforderungen. Kohlenschlamm oder Bergeteiche können eine wesentliche Bedrohung darstellen, wenn die Staubecken bersten, einstürzen oder undicht werden und in der Folge zur Zerstörung von Leben, Eigentum und Ökosystemen führen. Hierbei können finanzielle Auswirkungen, behördliche Strafen, Entschädigungszahlungen und Sanierungs- oder Compliance-Verpflichtungen die Folge sein. Die Genehmigung von Bergbaubetrieben kann gefährdet werden, wodurch die Erlöse sinken oder zusätzliche Ausgaben für den weiteren Genehmigungsprozess getätigt werden müssen. Die Anzahl und Größe von Bergeteichen zu verringern und die strukturelle Integrität von Staubecken zu gewährleisten, kann dazu beitragen, derartige Auswirkungen zu minimieren.
    • Umweltauswirkungen Die Kategorie behandelt das Management der Auswirkungen eines Unternehmens auf die Ökosysteme und Biodiversität durch Aktivitäten wie die Landnutzung für die Exploration, den Abbau natürlicher Ressourcen und die Bewirtschaftung sowie die Entwicklung, Konstruktion und Standortwahl von Projekten. Die Auswirkungen umfassen unter anderem den Verlust von Biodiversität, die Zerstörung von Lebensräumen und die Abholzung in allen Phasen – Planung, Landerwerb, Genehmigung, Entwicklung, Arbeiten und Altlastensanierung. Die Kategorie umfasst nicht die Auswirkungen des Klimawandels auf Ökosysteme und die Biodiversität.
      • Auswirkungen auf die Biodiversität Kohleförderung kann sich auf verschiedene Weise auf die Biodiversität auswirken. Der Tagebau und die Abtragung von Berggipfeln können zu einer Veränderung der Landschaft, Rodung und Beeinträchtigung der Lebensräume von Wildtieren führen. Saure Grubenwässer sind dabei von besonderer Bedeutung, denn es handelt sich hierbei um sehr saures Wasser, das zudem reich an Schwermetallen ist. Sie werden gebildet, wenn Oberflächenwasser und seichtes, unterirdisches Wasser mit Abraum in Berührung kommen. Saure Grubenwässer sind schädlich für den Menschen, für Tiere und für Pflanzen. Die Auswirkungen von Kohleförderung auf die Biodiversität können den Wert von Reserven beeinträchtigen und Betriebsrisiken nach sich ziehen. Die Umweltmerkmale der Landschaft, in der sich Reserven befinden, können aufgrund des steigenden Bewusstseins für den Schutz der Ökosysteme die Förderungskosten erhöhen. Unternehmen sehen sich zudem oftmals mit aufsichtsrechtlichen Hürden und einer möglichen Rufschädigung konfrontiert, wenn sie auf Reserven in ökologisch sensiblen Gebieten zugreifen möchten, so z. B. die Ausweisung der Gebiete, auf denen sich die Reserven befinden, als Schutzgebiete. Kohleförderung muss sich regulatorischen Risiken bezüglich der Urbarmachung nach dem Stilllegen eines Bergwerks stellen, da im Rahmen der regulatorischen Anforderungen Bergbaugrundstücke gemäß einem genehmigten Urbarmachungsplan saniert werden müssen. Das Beseitigen oder Abdecken von Müllanhäufungen, die Erfüllung von Wasseraufbereitungspflichten und die Demontage von Infrastruktur nach der Stilllegung können immense Kosten verursachen. Außerdem gelten für die laufende Kohleförderung Gesetze zum Schutz gefährdeter Arten. Unternehmen, die über einen effektiven Plan für das Umweltmanagement für verschiedene Phasen des Projektlebenszyklus verfügen, können ihre Compliance-Kosten und rechtlichen Verantwortungen minimieren, stoßen bei der Planung von neuen Bergwerken auf weniger Widerstand, vermeiden Projektverzögerungen, erhalten leichter Genehmigungen und können schneller auf Reserven zugreifen.
    • Menschenrechte und Beziehungen zur Gemeinschaft Die Kategorie behandelt das Management der Beziehung zwischen Unternehmen und den Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, einschließlich des Managements direkter und indirekter Auswirkungen auf grundlegende Menschenrechte und die Behandlung indigener Völker. Insbesondere kann ein solches Management sozioökonomische Auswirkungen auf Gemeinschaften, Engagement in der Gemeinschaft, Umweltgerechtigkeit, Beibehaltung lokaler Arbeitskräfte, Auswirkungen auf lokale Geschäfte, die Betriebslizenz und Bewertungen ökologischer/gesellschaftlicher Auswirkungen umfassen. Die Kategorie umfasst keine Umweltauswirkungen wie etwa Luftverschmutzung oder Abfälle, die in einer getrennten Kategorie behandelt werden, obwohl sie die Gesundheit und Sicherheit der Mitglieder der lokalen Gemeinschaften beeinflussen können.
      • Rechte indigener Völker Kohleförderung kann in Gebieten, die von Ureinwohnern besetzt sind, ihre Betriebstätigkeit ausüben und Anlagen halten. Unternehmen, die anscheinend zu Menschenrechtsverletzungen beitragen oder die Rechte der Ureinwohner nicht ausreichend beachten, können sich mit Protesten, Aufständen oder der Aussetzung von Genehmigungen konfrontiert sehen. Sie können zudem mit hohen Kosten aufgrund von Entschädigungen oder Vergleichszahlungen und einer Wertminderung ihrer Reserven in diesem Gebiet rechnen. Da diese Anliegen nicht überall von Landesgesetzen abgedeckt werden, wurden zahlreiche internationale Instrumentarien ins Leben gerufen, um Leitlinien für die Unternehmen bereitzustellen. Zu diesen Instrumentarien zählen die Einholung der freiwilligen, vorab erteilten und informierten Einwilligung der Ureinwohner bezüglich aller sie betreffenden Entscheidungen. Ein stärkeres Bewusstsein für die Bedürfnisse dieser Gesellschaftsgruppe hat dazu geführt, dass mehrere Länder bereits mit der Erlassung spezifischer Gesetzen zum Schutz der indigenen Völker begonnen haben, was ein höheres regulatorisches Risiko für Unternehmen bedeutet. Außerdem machen Ureinwohner oft die schutzbedürftigste Gruppe der Bevölkerung aus und haben häufig nicht die Möglichkeit, ihre einzigartigen Rechte und Interessen zu vertreten.
      • Beziehungen zur Gemeinschaft Die Aktivitäten von Kohleförderung erstrecken sich über mehrere Jahre und können eine Vielzahl von Auswirkungen auf die Gemeinschaft haben. Die Rechte und Interessen der Gemeinschaft können durch die ökologischen und sozialen Auswirkungen des Betriebs, Luftemissionen, Abfallaufkommen, Abwassereinleitungen und Stilllegungsmaßnahmen beeinträchtigt werden. Kohleförderung ist häufig auf die Unterstützung der örtlichen Gemeinschaften angewiesen, wenn es darum geht, Genehmigungen und Pachtverträge zu erhalten und ihre Aktivitäten unterbrechungsfrei durchführen zu können. Der erwartete Wert der Reserven könnte beeinträchtigt werden, wenn eine Gemeinschaft die Rechte einer Kohlenförderung in Bezug auf die Reserven anficht oder mittels Lobbyarbeit hierbei die Unterstützung der entsprechenden staatlichen Behörden ersucht. Zusätzlich zu den Bedenken der Gemeinschaft hinsichtlich der direkten Auswirkungen von Projekten können Kohleabbauaktivitäten zu damit verbundenen sozioökonomischen Bedenken in Bezug auf Bildung, Gesundheit und Lebensunterhalt führen. Kohleförderung, die anscheinend nach zusätzlichen Renten streben und die Ressourcen eines Landes oder einer Gemeinde ausbeuten, ohne im Gegenzug einen sozioökonomischen Nutzen zu erbringen, kann dem Risiko von ressourcennationalistischen Aktionen der Regierungen und Gemeinschaften des Gastlandes ausgesetzt sein, was ihre Aktivitäten einschränken oder zusätzliche Kosten verursachen würde. Kohleförderung kann jedoch verschiedene Strategien zur Einbindung der Gemeinschaften nutzen und bei ihren globalen Geschäftstätigkeiten einsetzen, um die mit den Rechten und Interessen der Gemeinschaften einhergehenden Risiken und Chancen zu steuern. Unternehmen, die einen Ansatz der „gemeinsamen Werte“ verfolgen, können den Gemeinschaften u. U. wichtige sozioökonomische Vorteile bieten und gleichzeitig einen profitablen Betrieb aufrechterhalten.
    • Wohlbefinden von Kunden Die Kategorie behandelt Bedenken bezüglich des Wohlbefindens von Kunden, unter anderem in den Bereichen Gesundheit und Nährwert von Lebensmitteln und Getränken, Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung und Management von Betäubungsmitteln. Die Kategorie behandelt die Fähigkeit des Unternehmens, den Verbrauchern gefertigte Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die auf gesellschaftliche Erwartungen ausgerichtet sind. Sie umfasst keine Probleme, die in direktem Zusammenhang mit qualitäts- und sicherheitsbezogenen Fehlfunktionen von gefertigten Produkten und Dienstleistungen stehen, sondern Merkmale des Designs und der Auslieferung von Produkten und Dienstleistungen, die sich auf das Wohlergehen der Kunden auswirken können. Der Geltungsbereich der Kategorie erstreckt sich auch auf die Fähigkeit der Unternehmen, gefälschte Produkte zu verhindern.
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    • Vertriebsmethoden und Produktkennzeichnung Die Kategorie behandelt soziale Probleme, die sich aus einer fehlerhaften Verwaltung der Transparenz, Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit von Marketingaussagen, der Werbung und der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen ergeben. Sie umfasst unter anderem Werbestandards und -vorschriften, ethische und verantwortungsvolle Marketingpraktiken, irreführende oder trügerische Kennzeichnungen sowie diskriminierende oder unverantwortliche Verkaufs- und Kreditvergabepraktiken umfassen. Dazu gehören trügerische oder aggressive Vertriebsmethoden, bei denen Anreizstrukturen für Mitarbeiter den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen fördern könnten, die nicht dem besten Interesse der Kunden entsprechen.
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    • Arbeitspraktiken Die Kategorie behandelt die Fähigkeit des Unternehmens, am Arbeitsplatz allgemein anerkannte Arbeitsstandards aufrechtzuerhalten, einschließlich der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und international anerkannten Normen und Standards. Dazu gehört unter anderem die Sicherstellung grundlegender Menschenrechte in Bezug auf Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Ausbeutung, gerechte Löhne und Überstundenzuschläge sowie andere grundlegende Arbeiterrechte. Sie umfasst auch Richtlinien zu Mindestlohn und die Bereitstellung von Zusatzleistungen, was die Art und Weise, wie Personal gewonnen, gehalten und motiviert wird, beeinflussen kann. Die Kategorie behandelt zudem die Beziehung eines Unternehmens zu gewerkschaftlich organisierter Arbeit und der Vereinigungsfreiheit.
      • Arbeitsbeziehungen Kohleförderung muss grundsätzliche, konkurrierende Bedürfnisse erfüllen: Die Personalkosten müssen niedrig gehalten werden, damit weiterhin wettbewerbsfähige Preise angeboten werden können, und die Belegschaft muss derart gesteuert werden, dass langfristig hohe Leistungen gewährleistet sind. Die Arbeit in Kohleförderung ist für gewöhnlich körperlich anstrengend und gefährlich. Gewerkschaften spielen daher eine wichtige Rolle bei der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen sowie bei den Tarifverhandlungen für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen. Hierbei spielt das Management der Arbeitsbeziehungen eine entscheidende Rolle, denn Konflikte mit Arbeitnehmern können zu Arbeitsniederlegungen und anderen Störungen führen, die eine Verzögerung oder Unterbrechung der Produktion zur Folge haben können. Solche Arbeitsunterbrechungen bedeuten massive Absatzvolumenverluste und Rufschädigung. Fortlaufende Spannungen zwischen Arbeitern und Management können sich langfristig auf die Rentabilität des Unternehmens auswirken. Positive Faktoren der effektiven Personaleinbindung sind hingegen optimierte Arbeitsabläufe und Arbeitsauslastung sowie eine Reduktion der Sicherheitsvorfälle, Unfälle und Todesfälle.
    • Mitarbeitergesundheit und -sicherheit Die Kategorie behandelt die Fähigkeit eines Unternehmens, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten, an dem es zu keinen Unfällen, Todesfällen oder Krankheiten (weder chronisch noch akut) kommt. Dies gelingt für gewöhnlich durch die Umsetzung von Sicherheitsmanagementplänen, die Entwicklung von Schulungsanforderungen für Mitarbeiter und Auftragnehmer sowie die Durchführung regelmäßiger Prüfungen ihrer eigenen Praktiken sowie die ihrer Unterauftragnehmer. Die Kategorie erfasst zudem, wie Unternehmen durch Technologie, Schulungen, Unternehmenskultur, Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften, Überwachung, Tests und persönliche Schutzausrüstung die physische und geistige Gesundheit ihrer Belegschaft schützen.
      • Gesundheit und Sicherheit der Belegschaft Sicherheit ist ein wichtiger Faktor bei Bergbautätigkeiten, da hier oft gefährliche Arbeitsbedingungen vorherrschen. Todesfälle und Verstöße können aufgrund einer Vielzahl von branchentypischen Gefahren – Unfälle, Einstürze, Explosionen und Überschwemmungen – auftreten. Aufgrund dieser Gefahren ist die Branche durch überdurchschnittlich hohe Sterbe- und Verletzungsraten gekennzeichnet. Kohlebergleute sind auch anfällig für langfristige Gesundheitsrisiken wie chronische Lungenkrankheiten, sowie für psychische Gesundheitsprobleme. Beschäftigte im Kohlebergbau sind deshalb durch besondere Gesundheits- und Sicherheitsgesetze geschützt und können Entschädigungszahlungen für Lungenerkrankungen erhalten. Dies kann zusätzliche Kosten und behördliche Strafen für Unternehmen bedeuten. Änderungen in der Gesetzgebung können zusätzliche Verbindlichkeiten zur Folge haben. Die Fähigkeit eines Unternehmens, die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu wahren und für eine starke Sicherheitskultur und das Wohlbefinden der Belegschaft in allen Bereichen zu sorgen, kann Unfälle vermeiden, Kosten mindern, Ausfallzeiten reduzieren und die Produktivität erhöhen.
    • Robustheit des Geschäftsmodells Die Kategorie behandelt die Leistungsfähigkeit einer Branche, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Integration von sozialen, ökologischen und politischen Übergängen zu einer langfristigen Geschäftsmodellplanung zu steuern. Dies umfasst die Reaktionsfähigkeit auf den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und durch das Klima eingeschränkten Wirtschaft sowie Wachstum und Erschließung von neuen Märkten für nicht oder unterversorgte sozioökonomische Bevölkerungsgruppen. Die Kategorie beleuchtet Branchen, in denen sich verändernde ökologische und soziale Realitäten Unternehmen herausfordern können, sich grundlegend anzupassen oder die ihre Geschäftsmodelle riskieren können.
      • Reservenbewertung und Kapitalausgaben Laut Schätzungen wird Kohleförderung u. U. nicht in der Lage sein, einen Großteil ihrer Kohlereserven abzubauen, wenn die Treibhausgasemissionen (THG) kontrolliert und der globale Temperaturanstieg gemäß dem Pariser Abkommen auf zwei Grad Celsius begrenzt werden sollen. Das Management der Kapitalressourcen unter Berücksichtigung mittel- bis langfristiger Trends, insbesondere im Zusammenhang mit Aktionen zur Eindämmung des Klimawandels, ist von entscheidender Bedeutung, wenn eine Wertminderung eines Sicherheits verhindert und die Rentabilität und Kreditwürdigkeit erhalten werden sollen. Weltweit wurden und werden auch weiterhin Vorschriften und Aktionen eingeführt, um die Treibhausgasemissionen von Kohlekraftwerken – den Kunden der Kohleunternehmen – zu begrenzen und damit die Nachfrage nach Kohle und demzufolge die Kohlepreise zu senken. Die Nachfrage nach Kohle wird auch durch Vorschriften über andere schädliche Luftemissionen beeinflusst, die für kohlebetriebene Kraftwerke gelten. Eine Ausweitung der Vorschriften zur Minderung der Treibhausgasemissionen könnte mittel- bis langfristig das Ausmaß der potenziellen finanziellen Auswirkungen erhöhen. Neben der zunehmend hohe Wettbewerbsfähigkeit alternativer Energietechnologien stellt dies ein langfristiges Risiko für Reserven und Kapitalausgaben von Kohleförderung dar.

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