Investmentbanking und Maklergeschäft
Relevante Themen (4 von 26)
Warum sind einige Themen ausgegraut?
Die SASB-Standards unterscheiden sich je nach Branche und hängen von den verschiedenen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen innerhalb einer Branche ab. Die ausgegrauten Themen wurden während der Ausarbeitung der Standards nicht als Themen identifiziert, die aller Voraussicht nach den Unternehmenswert beeinflussen. Daher wurden sie beim Standard nicht berücksichtigt. Im Laufe der Zeit erhält das SASB Standards Board Marktfeedback, woraufhin der Standard um Themen ergänzt wird oder Themen gestrichen werden. Jedes Unternehmen entscheidet selbst darüber, ob ein Nachhaltigkeitsthema seine Fähigkeit beeinflusst, zum Unternehmenswert beizutragen. Der Standard ist für das typische Unternehmen in einer Branche konzipiert. Es ist jedoch denkbar, dass einzelne Unternehmen je nach ihrem individuellen Geschäftsmodell Angaben zu anderen Nachhaltigkeitsthemen machen.-
Umwelt
- Treibhausgasemissionen
- Luftqualität
- Energiemanagement
- Wasser- und Abwassermanagement
- Abfall- und Gefahrstoffmanagement
- Umweltauswirkungen
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Sozialkapital
- Menschenrechte und Beziehungen zur Gemeinschaft
- Schutz von Kundendaten
- Datensicherheit
- Zugang und Erschwinglichkeit
- Produktqualität und -sicherheit
- Wohlbefinden von Kunden
- Vertriebsmethoden und Produktkennzeichnung
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Humankapital
- Arbeitspraktiken
- Mitarbeitergesundheit und -sicherheit
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Mitarbeiterengagement, -vielfalt und -inklusion
Die Kategorie behandelt die Fähigkeit eines Unternehmens, sicherzustellen, dass seine Kultur sowie seine Einstellungs- und Beförderungspraktiken den Aufbau einer vielfältigen und inklusiven Belegschaft fördern, die die Bildung von lokalen Talentpools und ihres Kundenstamms widerspiegeln. Sie behandelt die Probleme von diskriminierenden Praktiken auf der Grundlage von Geschlecht, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung und anderen Faktoren.
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Geschäftsmodell und Innovation
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Produktdesign und Lebenszyklusmanagement
Die Kategorie behandelt die Aufnahme von ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance; Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bei den Merkmalen der vom Unternehmen verkauften Produkte und Dienstleistungen. Sie umfasst unter anderem die Verwaltung der Lebenszyklusauswirkungen der Produkte und Dienstleistungen, z. B. in Bezug auf Verpackung, Vertrieb, Ressourcenintensität in der Gebrauchsphase und andere externe ökologische und soziale Effekte, die während ihrer Gebrauchsphase oder am Ende ihrer Nutzungsdauer auftreten können. Die Kategorie erfasst auch die Fähigkeit eines Unternehmens, die Nachfrage von Kunden und Gesellschaft nach nachhaltigeren Produkten und Dienstleistungen zu befriedigen und sich verändernde ökologische und soziale Vorschriften zu erfüllen. Sie berücksichtigt keine direkten ökologischen oder sozialen Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und keine Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher aus der Produktverwendung, die in anderen Kategorien behandelt werden. - Robustheit des Geschäftsmodells
- Lieferkettenmanagement
- Rohmaterialbezug und -effizienz
- Physische Auswirkungen des Klimawandels
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Leadership und Governance
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Geschäftsethik
Die Kategorie behandelt den Ansatz des Unternehmens zum Steuern von Risiken und Chancen in Bezug auf ethisches Geschäftsverhalten, einschließlich Betrug, Korruption, Bestechungs- und Beschleunigungszahlungen, treuhänderische Verantwortungen und anderes Verhalten, das eine ethische Komponente beinhalten kann. Dies umfasst eine Sensitivität gegenüber Geschäftsnormen und -standards, während diese sich im Laufe der Zeit sowie je nach Gerichtsbarkeit und Kultur verändern. Sie behandelt die Fähigkeit des Unternehmens, Dienstleistungen bereitzustellen, die den höchsten beruflichen und ethischen Standards der Branche genügen, was bedeutet, durch die angemessene Schulung von Mitarbeitern Interessenkonflikte, Falschdarstellungen, Voreingenommenheit und Fahrlässigkeit zu verhindern und Richtlinien sowie Verfahren einzuführen, die sicherstellen, dass Mitarbeiter Dienstleistungen ohne Vorurteile und Fehler bereitstellen. - Wettbewerbswidrige Praktiken
- Management des rechtlichen und regulatorischen Umfelds
- Risikomanagement bei kritischen Vorfällen
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Systemrisikomanagement
Die Kategorie behandelt den Beitrag des Unternehmens zu bzw. die Steuerung von systemischen Risiken, die sich aus einer umfassenden Schwächung oder dem Zusammenbruch von Systemen ergeben, von denen die Wirtschaft und die Gesellschaft abhängen – dazu gehören Finanzsysteme, Systeme natürlicher Ressourcen und technologische Systeme. Sie befasst sich mit den Mechanismen eines Unternehmens zur Reduzierung seiner Beiträge zu systemischen Risiken und zur Verbesserung von Schutzmaßnahmen, die die Auswirkungen des Systemversagens mindern können. Bei Finanzinstituten erfasst das Unternehmen zudem die Fähigkeit eines Unternehmens, die Schocks zu absorbieren, die sich aus finanziellem und wirtschaftlichem Stress ergeben, und strengere regulatorische Vorschriften zu erfüllen, die sich aus der Komplexität und Verflechtung von Unternehmen in der Branche ergeben.
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Offenlegungsthemen
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der allgemeinen Themenkategorie und Offenlegungsthemen?
Die allgemeine Themenkategorie ist eine branchenunabhängige Version der Offenlegungsthemen, die in jedem SASB-Standard enthalten sind. Offenlegungsthemen entsprechen den branchenspezifischen Auswirkungen der allgemeinen Themenkategorie. Die branchenspezifischen Offenlegungsthemen bewirken, dass jeder SASB-Standard genau auf die Branche zugeschnitten ist. Die allgemeinen Themenkategorien sorgen für branchenübergreifende Vergleichbarkeit. Beispielsweise ist „Gesundheit und Ernährung“ ein Offenlegungsthema für die Branche „Alkoholfreie Getränke“, das einem branchenspezifischen Messwert für das allgemeine Thema des Kundenwohlergehens entspricht. Das Thema des Kundenwohlergehens hingegen ist in der Branche „Biotechnologie und Pharmazeutika“ in Form des Offenlegungsthemas „Manipulierte Arzneimittel“ vertreten.(branchenunabhängig)
Offenlegungsthemen (branchenspezifisch) für: Investmentbanking und Maklergeschäft
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Arbeitnehmervielfalt und -inklusion
Bei Unternehmen in der Branche „Investmentbanking und Maklergeschäft“ ist der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmer äußerst stark. Gleichzeitig weist die Branche eine geringe Diversität auf, insbesondere in den Führungspositionen. In den letzten Jahren haben Fälle von geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei börsennotierten Unternehmen der Branche in den Medien für Schlagzeilen gesorgt. Angesichts der durch die Einführung komplexerer Finanzprodukte und den computergestützten algorithmischen und Hochfrequenzhandel bedingten raschen Weiterentwicklung der Branche werden die Rekrutierung und die Bindung qualifizierter Arbeitnehmer eine immer wichtigere Rolle spielen. Wird eine diverse Belegschaft (Gender, Ethnie) im gesamten Unternehmen gefördert, so wird der Kandidatenpool wahrscheinlich erweitert, was die Einstellungskosten senken und die Betriebseffizienz steigern könnte. Darüber hinaus weisen Studien darauf hin, dass Diversität im Mitarbeiterteam die Risikobereitschaft von Mitarbeitern, die an risikoträchtigen Handelsaktivitäten (z. B. Wertpapierhandel) beteiligt sind, verringern können, was die Risikoexposition des Unternehmens als Ganzes reduzieren könnte. Durch eine verbesserte Offenlegung der Unternehmensdiversität (Gender/Ethnie), insbesondere wenn diese nach Mitarbeiterkategorie erfolgt, können Aktionäre besser beurteilen, wie Unternehmen in dieser Branche mit diesen Risiken und Chancen umgehen.
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Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren im Investmentbanking und Maklergeschäft
Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Faktoren) können wesentliche Auswirkungen auf die Unternehmen, Sicherheite und Projekte haben, für die Investmentbanken in einer Vielzahl von Branchen Dienstleistungen erbringen oder in die diese investieren. Berücksichtigen Investmentbanken diese Faktoren bei ihren Emissions-, Beratungs-, Investitions- und Kreditvergabetätigkeiten, so sind sie in der Lage, die wesentlichen positiven und negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen zu bewältigen. Angesichts des mit den ESG-Faktoren verbundenen Wertschöpfungs- und Verlustpotenzials haben Investmentbanken und Maklerfirmen gegenüber ihren Aktionären und Kunden die Verantwortung, diese Faktoren in die Analyse und Bewertung aller Kernprodukte einzubeziehen, so z. B. bei Sell-Side-Research, Beratungsdiensten, Vergabeverfahren, Emissionen und Kapitaltransaktionen. Werden diese Risiken und Chancen ignoriert, so drohen den beteiligten Unternehmen hohe Reputationsrisiken und finanzielle Risiken. Auf der anderen Seite könnte eine einschlägige Bewertung der ESG-Risiken die finanzielle Exposition von Investmentbanken verringern, zusätzliche Erlöse generieren und/oder neue Marktchancen eröffnen. Um Investoren eine Bewertung der Performance in diesem Bereich zu erleichtern, sollten Investmentbanken ihre Strategien zur Einbeziehung von ESG-Faktoren in ihre Kernprodukte und -dienstleistungen offenlegen.
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Geschäftsethik
Das regulatorische Umfeld der Branche „Investmentbanking und Maklergeschäft“ entwickelt sich sowohl national als auch international stetig weiter. Die Unternehmen der Branche müssen eine Reihe komplexer und häufig widersprüchlicher Regeln bezüglich Leistung und Verhalten befolgen und Informationen u. a. über Insiderhandel, Kartellbildung, Preisabsprachen und Marktmanipulation offenlegen. Zudem sind Investmentbanken und Maklerfirmen Vorschriften gegen Steuerhinterziehung, Betrug, Geldwäsche und korrupte Methoden unterworfen. In manchen Rechtsordnungen können außerdem die erweiterten Anreize für Whistleblower die Anzahl der bei Aufsichtsbehörden eingereichten Beschwerden noch erhöhen. Firmen, die anhand solider interner Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten können, sind besser aufgestellt, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen, was zu höherem Absatzvolumen führt, und um die Sicherheite ihrer Aktionäre zu schützen, indem Verluste aufgrund von Gerichtsverfahren minimiert werden. -
Berufliche Integrität
Das Geschäftsmodell von Unternehmen der Investmentbanking- und Maklergeschäftsbranche ist auf das Vertrauen und die Loyalität der Kunden angewiesen. Langfristige, für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen lassen sich nur dann aufbauen, wenn die Anbieter Dienstleistungen erbringen, die den höchsten professionellen Standards der Branche entsprechen. Hierfür müssen Aktionen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, Falschdarstellungen und Fahrlässigkeit ergriffen werden. Professionelle Integrität bedeutet außerdem, dass Ethikkodizes in Bezug auf Transparenz und Offenlegung von Informationen eingehalten werden. Diese Aktionen sind sowohl für die Bestätigung der Betriebslizenz eines Unternehmens als auch für die Gewinnung und Bindung von Kunden von Relevanz. Die Nichteinhaltung professioneller Standards kann nicht nur den Kunden schaden, die sich auf den Rat, die Informationen und die Schlüsseldienste dieser Unternehmen verlassen, sondern kann sich auch negativ auf die Aktionäre auswirken. In solchen Fällen drohen nicht nur entsprechende rechtliche Sanktionen, sondern auch wesentliche negative Auswirkungen auf den Absatzvolumen aufgrund von Rufschädigung. Um die professionelle Integrität zu wahren, müssen alle Arbeitnehmer entsprechend geschult sein und die geltenden Vorschriften der Finanzbranche kennen und einhalten. Was die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften der Branche angeht, müssen Arbeitgeber über frühere Verstöße der Arbeitnehmer, die an der Kommunikation mit und Beratung von Kunden beteiligt sind, informiert sein. Für Investoren ist deshalb von Interesse, wie die Unternehmensleitung die professionelle Integrität gewährleistet und welche Verfahren zur Vermeidung von Fehlverhalten eingesetzt werden, da sich auf diese Weise die Risikoexposition besser bewerten lässt. Darüber hinaus kann eine Offenlegung der Höhe der gesetzlichen und behördlichen Geldstrafen und Vergleiche einen besseren Überblick darüber vermitteln, inwieweit sich Finanzinstitute an die gesetzlichen Standards halten.
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Systemrisikomanagement
Die Finanzkrise im Jahr 2008 hat gezeigt, wie wichtig die Steuerung von Kapitalrisiken für Unternehmen der Investmentbanking- und Maklergeschäftsbrache ist. Konkret sahen Firmen, die diese Risiken nicht steuern konnten, den Wert ihrer finanziellen Sicherheite schwinden, während die Summe der Verbindlichkeiten in ihren Geschäftsbüchern anstieg, was aufgrund der Vernetzung der Finanzwirtschaft eine wesentliche Marktzerrüttung verursachte. Die systemische Natur der Risiken aus der Vernetzung der Finanzinstitute wird mittlerweile als zentrales Anliegen nationaler und internationaler Aufsichtsbehörden angesehen. Folglich müssen sich zahlreiche Banken behördlichen Stresstests unterziehen, die untersuchen, ob das Unternehmen über ausreichend Kapital und Liquidität verfügt, um Verluste auszugleichen, den Betrieb fortzusetzen und ihren Verpflichtungen nachzukommen, falls widrige wirtschaftliche und finanzielle Rahmenbedingungen eintreten. Wenn diese regulatorischen Vorgaben nicht erfüllt werden können, ist zukünftig mit wesentlich höheren Compliance-Kosten sowie Geldstrafen zu rechnen. Branchenunternehmen sollen aufzeigen, wie sie die mit Größe, Komplexität, Vernetzung, Substituierung und über verschiedene Gerichtsbarkeiten hinweg ausgeführten Aktivitäten einhergehenden Risiken steuern. Deshalb werden Investmentbanken aufgefordert, die Offenlegung auf quantitative und qualitative Kennzahlen zu erweitern, mit denen gemessen werden kann, wie gut sie aufgestellt sind, um Erschütterung im systemischen finanziellen und wirtschaftlichen Umfeld auszugleichen und strengere regulatorische Anforderungen zu erfüllen. -
Anreize für Arbeitnehmer und Risikobereitschaft
Die Vergütungsstrukturen für Arbeitnehmer in der Branche „Investmentbanking und Maklergeschäft“ können Handelnde dazu veranlassen, sich lediglich auf die kurz- oder langfristige Performance zu konzentrieren. Strukturen mit einem besonderen Augenmerk auf die kurzfristige Performance könnten zu übermäßiger Risikobereitschaft führen und negative Auswirkungen auf den langfristigen Unternehmenswert haben. Diesbezügliche Sorgen haben seit der Finanzkrise 2008 zu einer engeren Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Aktionäre geführt. Eine ausführlichere Offenlegung der Arbeitnehmervergütungen – im Mittelpunkt sollen dabei die Verwendung von Leistungskennzahlen und variablen Vergütungen, Clawback-Klauseln, Überwachung, Kontrolle und Validierung der Händlerbewertung von Sicherheiten der Level 3 – kann Investoren einen besseren Überblick darüber vermitteln, wie Investmentbanking-Unternehmen den Unternehmenswert schützen.